Tarifbestimmungen

KARTENMISSBRAUCH

Skipässe sind nicht übertragbar oder umtauschbar.

Mit dem Kauf einer Fahrkarte anerkennt der Fahrgast automatisch die an der Talstation ausgehängten Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

Zuwiderhandeln oder Kartenmissbrauch hat den Entzug des Fahrausweises; Geldbuße von €35.- plus das Entgelt eines Tageswertes (lt. Seilbahngesetz) zur Folge.

Strafrechtliche Verfolgung ist möglich.

An unseren Anlagen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt!

Wir weisen darauf hin, dass nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.

RÜCKERSTATTUNG

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei Unfällen oder Krankheit können die nicht genutzten Tage anteilsmäßig rückvergütet werden. Dabei ist der Fahrausweis an der Liftkasse zu hinterlegen und ein ärztliches Attest vorzulegen.

Eine Rückvergütung ist nur bei Mehrtagesskipässen möglich.

Wenn die Hinterlegung bis 10.00 Uhr stattfindet, wird dieser Tag mit vergütet.

Ausdrücklich nicht als Rückerstattungsgründe gelten: Schlechte Witterungs- und Schneeverhältnisse, Verlust, Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen.

Für verlorene oder vergessene Schipässe gibt es keinen Ersatz.

Betriebseinstellungen

aufgrund ungünstiger Schnee-oder Witterungsbedingungen oder Auslastungsverhältnisse in der Nebensaison, kann ein Teil der Anlagen eingestellt werden.

Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verbilligung des Fahrpreises.

Die Betriebsverhältnisse ersehen Sie an der Panoramatafel an der Talstation.

Sicherheit am Lift

  • Kinder unter 1,10m Körpergröße dürfen nur auf dem Schoß einer geeigneten Person befördert werden.

Zwischen 1,10m und 1,25m werden allein nur dann befördert, wenn der Nebensitz mit einer geeigneten Person besetzt ist.

Geeignete Person ist ein Erwachsener o. Jugendlicher lt. Tarif

  • Aus Sicherheitsgründen werden an den Schlepp- und Sesselliften keine Personen mit Kindern in Huckepacks, Rucksäcken und auf Schultern befördert.
  • Alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen.

SICHERHEIT AUF DER PISTE

  • Es werden nur markierte Pisten kontrolliert. Weichen Sie nicht von diesen Pisten ab.

Denken Sie daran, Suchaktionen und Rettungseinsätze nach Betriebsschluss gehen vollumfänglich auf Kosten des Verursachers.

  • Es ist unumgänglich, dass Pistengeräte teils auch tagsüber im Einsatz sind. Halten Sie unbedingt entsprechende Sicherheitsabstände ein und queren Sie nicht ober- oder unterhalb der Fahrzeuge die Piste.

Pistengerät am Seil
LEBENSGEFAHR!
In der Zeit von 17.00-8.00 Uhr sind alle Abfahrten wegen Beschneiung und Präparierung mittels Seilwinde gesperrt!
Schläuche und Seile kreuzen die Piste

  • Bei Missachtung von Sperren von Abfahrten, insbesondere von Lawinen gefährdeten Bereichen und Jungwaldgebieten wird der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen.
  • Den Anweisungen des Bergbahnen-Personals ist Folge zu leisten